Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
94.029 |
Technische Zusammenarbeit und
Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern. |
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Weiterführung |
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Coopération technique et aide
financière en faveur des pays en développement. |
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Continuation |
Botschaft: 20.04.1993 (BBl II, 941/ FF II, 925)
Ausgangslage
Der beantragte Rahmenkredit ist auf eine Laufzeit von
mindestens vier Jahren angelegt und soll die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit
und der Finanzhilfe des Bundes ermöglichen.
Die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe sind
umfangmässig die beiden Hauptzweige der öffentlichen Hilfe der Schweiz.
Im Bericht über die Legislaturplanung 1991 bis 1995 wurde
die Absicht geäussert, das Volumen der öffentlichen Entwicklungshilfe bis zur
Jahrtausendwende möglichst auf 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukt zu erhöhen.
Dementsprechend ist in der Finanzplanung und den Finanzperspektiven des Bundes für die
folgenden Jahre die schrittweise Annäherung an dieses Ziel vorgesehen. Auf der Basis der
Finanzplanung wird ein neuer Rahmenkredit für die Weiterführung der technischen
Zusammenarbeit und der Finanzhilfe in der Höhe von 3'900 Millionen Franken beantragt.
Angesichts der globalen politischen, wirtschaftlichen.
sozialen und ökologischen Herausforderungen ist die Existenzsicherung der Schweiz und die
Wahrung langfristiger Interessen nur durch verstärkte internationale Solidarität zu
erreichen. Die Entwicklungspolitik als Teilbereich der Aussenpolitik ist Ausdruck dieser
internationalen Solidarität.
Verhandlungen
NR |
14.06.1994 |
AB 1994, 1019 |
SR |
27.09.1994 |
AB 1994, 894 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2342 |
SR |
15.12.1994 |
AB 1994, 1326 |
NR |
15.12.1994 |
AB 1994, 2438 |
Der Bundesrat schlug mit den 3,9 Milliarden 600 Millionen
Franken mehr vor als im letzten Rahmenkredit. Moser (A, AG) plädierte für 3,6
Milliarden, mit der Begründung sich zuerst um das "eigene Haus" zu kümmern.
Für 3,7 Milliarden Trat Rychen (V, BE) ein, was keiner realen Kürzung entspreche. Diese
trug ihm von seiten der Grünen und SP den Vorwurf ein, in Tat und Wahrheit für einen
Abbau zu plädieren. Rychen fand in der eigenen Partei nicht ungeteilte Zustimmung:
Nebiker (V, BL) bezeichnete 3,9 Milliarden als Minimum. Eine Steigerung aber sei
innenpolitisch nicht vertretbar.
SP, Grüne und Teile von LdU und CVP verlangten 4,2
Milliarden, was ursprünglich auch die DEH und die Hilfswerke gefordert hatten. Bundesrat
Cotti sagte, dass der Bundesrat sich das Ziel gesetzt habe, 0,4 % des Bruttosozialprodukts
für die Entwicklungshilfe auszugeben. Dies sei mit 3,9 Milliarden möglich, wenn auch nur
mit Verzögerung. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmenkredit erlaube ein reales
Wachstum von drei Prozent in vier Jahren - was eine ausgeglichene Lösung darstelle im
Hinblick auf die Finanzlage einerseits, dem Willen andrerseits, der Entwicklungspolitik
Priorität einzuräumen. Tschopp (R, GE) stellte den Antrag, zusätzlich einen Kredit
über 200 Millionen Franken für friedenserhaltende Aktionen in Entwicklungsländern zu
sprechen. Das Geld solle internationalen Organisationen wie dem IKRK zugute kommen.
Bundesrat Cotti erklärte sich ausserstande, den Vorschlag beurteilen zu können, worauf
Tschopp auf seinen Antrag verzichtete. Mit 122:27 stimmte der Nationalrat den 3,9
Milliarden zu.
Im Ständerat standen sich zwei Lager gegenüber:
Die einen wollten nach der guten Aufnahme des Nord-Süd-Leitbildes beim Rahmenkredit den
entwicklungspolitischen Tatbeweis erbringen. Die andren fanden, dass das Parlament nun den
Tatbeweis des Sparens bei der Entwicklungshilfe erbringen müsse. Morniroli (D, TI) wollte
die Vorlage mit einem unbestimmten Kürzungsauftrag an den Bundesrat zurückweisen.
Rüesch (R, SG) beantragte, den vierjährigen Rahmenkredit um 200 Millionen auf 3,7
Milliarden Franken zu kürzen. Die Bundeskasse liesse sich nur sanieren, wenn auch in der
Entwicklungszusammenarbeit auf ein Aufgabenwachstum verzichtet werde. Schmid (C, AI)
beantragte 500 Millionen zu streichen mit der Begründung, dass sonst Sparopfer beim Volk
keinen Erfolg haben werden. Mehre Ständeräte widersprachen der Darstellung der
Kürzungsbefürworter, wonach die Entwicklungskredite immer noch leicht wachsen würden.
Meier (C, LU) und andere betonten, dass man die komplexe Nord-Süd-Problematik nicht nur
aus dem engen finanzpolitischen Blickwinkel betrachten dürfe. Simmen (C, SO) beantragte
namens einer Kommissionsminderheit, den Kredit auf 4,1 Milliarden aufzustocken. Sie
fürchtete, dass bei Sparübungen die im Volk breitabgestützten schweizerischen
Hilfsprojekte weniger Geld zur Verfügung hätten, weil der Bund gegenüber den
internationalen Entwicklungsorganisationen feste Verpflichtungen eingegangen ist. Der
Antrag fand jedoch im Rat keine Mehrheit, vielmehr folgte er mit 24 zu 17 Stimmen dem
Antrag einer Kürzung um 200 Millionen auf 3,7 Milliarden Franken und schafften damit eine
Differenz zum Nationalrat.
Bei der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an
seinem Beschluss von 3,9 Milliarden fest. Grüne, Sozialdemokraten, EVP, Landesring und
Liberale engagierten sich für eine glaubwürdige Entwicklungspolitik, die auf die von der
OECD empfohlenen 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts angehoben werden sollte. Für eine
Kürzung traten FDP, SVP, Freiheits-Partei, Schweizer Demokraten und Lega dei Ticinesi
ein. Eine Mehrheit der CVP wandte sich gegen eine Kürzung eine Minderheit folgte dem
Antrag Columberg (C, GR), der als Mittellösung zwischen National- und Ständerat 3,8
Milliarden vorschlug.
Der Ständerat stimmte mit 34:4 Stimmen einem
Kompromissvorschlag von 3,8 Milliarden zu, dem der Nationalrat entgegen der
Empfehlung der Kommissionsmehrheit mit 88:54 Stimmen folgte.
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